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Workshop Patente & Schutzrechte an der Hochschule Bochum

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Der Gründercampus Ruhr führt am 16.11.2010 um 17 Uhr in der Hochschule Bochum den Workshop „Patente & Schutzrechte“ durch. Neben einem Überblick über Patente und (andere) Schutzrechte werden die Webseiten des Deutschen Patent‐ und Markenamtes (DPMA) als Medium zur Patentrecherche vorgestellt. Der Workshop vermittelt einen Einblick, wie man die DPMA‐Seiten zur Prüfung der Verfügbarkeit von Hintergrundinformationen, Broschüren etc. nutzen und wie Sie auf Formulare für die Schutzrechtsanmeldung nutzen kann.

Zum Thema Patente werden der Verlauf der Anmeldung, die Kosten einer Patentanmeldung, das Problem einer Verletzung von Patenten sowie patentschädliche Handlungen (sog. Don’t dos) vorgestellt. Außerdem geht es um die Fragen, wann und warum man Patente anmelden sollte, worin die Vorteile einer Anmeldung liegen und ob bzw. wann die Einbindung eines Patentanwalts sinnvoll ist.

Zum Thema Marken erfolgt ein Überblick über wichtige Aspekte der Markenanmeldung wie die Kosten, der Ablauf des Anmeldeverfahren, die verfügbaren Marken‐ und Dienstleistungsklassen sowie allgemein die Bedeutung von Marken. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Gegenüberstellung der wichtigsten Merkmale von Patenten, Gebrauchsmustern und Marken.

Bitte meldet Euch zur Veranstaltung per Mail unter enter@hs‐bochum.de an, damit wir eine Planungsgrundlage hinsichtlich der Teilnehmerzahl haben. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist selbstverständlich kostenlos. Referenting ist Frau Dipl.‐Biol. Gertrud Hötten, Patentscoutin der Hochschule Bochum.

DPMA schließt Anmeldelücke

Montag, 8. März 2010

Seit einigen Tagen, genauer seit 1. März, können nun alle gewerblichen Schutzrechte online angemeldet werden. Zuvor war es nicht möglich, Geschmacksmuster, die zB zum Schutz eines individuellen Produktdesigns eingesetzt werden, über das Internet anzumelden. Möglich macht dies die Verordnung vom 10. Februar 2010 zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof.   Neben einer qualifizierten elektronischen Signatur wird das DPMA künftig auch fortgeschrittene elektronische Signaturen akzeptieren, die von einer internationalen Organisation auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes herausgegeben werden. Weitere Infos gibt es direkt beim DPMA.