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Internetbestellung ist noch kein Kaufvertrag

Mittwoch, 4. August 2010

Das Amtsgericht München macht auf ein Urteil vom Februar d.J. aufmerksam in dem festgestellt wird, dass durch Bestellung von Ware und Bestätigung per Mail noch kein Kaufvertrag zu Stande kommt. Dieser entsteht erst, wenn der Händler die Ware versendet. Der Artikel dazu findet sich hier.