Seit einigen Tagen, genauer seit 1. März, können nun alle gewerblichen Schutzrechte online angemeldet werden. Zuvor war es nicht möglich, Geschmacksmuster, die zB zum Schutz eines individuellen Produktdesigns eingesetzt werden, über das Internet anzumelden. Möglich macht dies die Verordnung vom 10. Februar 2010 zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof. Neben einer qualifizierten elektronischen Signatur wird das DPMA künftig auch fortgeschrittene elektronische Signaturen akzeptieren, die von einer internationalen Organisation auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes herausgegeben werden. Weitere Infos gibt es direkt beim DPMA.
Schlagworte: DPMA, Geschmacksmuster, gewerbliches Schutzrecht, Schutz von Design
